Testen gegen das Corona-Virus. Symbolfoto: GreenvalleyPictures / Pixabay
Ein wesentlicher Inhalt der Verordnung: Die Testpflicht für den Besuch im Einzelhandel entfällt – allerdings erst, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde.
Im Landkreis Osnabrück liegt der Wert aktuell bei 39 (Samstag, 22. Mai). Der kommende Dienstag wäre der fünfte Werktag, bei dem der Landkreis den Wert unterschreiten könnte. Somit kann der Landkreis erst dann mit Wirkung für den übernächsten Tag die langfristige Unterschreibung der Inzidenzgrenze feststellen. Somit würden die Regelungen ab Donnerstag, 27. Mai, greifen.
Der mögliche nächste Schritt: In Landkreisen, in denen über fünf Werktage hinweg die Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, gelten die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel nicht mehr.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: GreenvalleyPictures / Pixabay
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