Hintergrund für die Entscheidung ist, dass das Zertifikat aufgrund der gelockerten Schutzvorschriften sowie der hohen Impfquote zunehmend an Bedeutung verloren hat. Die Ausstellung der Nachweise ist eine Servicedienstleistung, die einen hohen Personalaufwand erfordert. Diese Personalressourcen sollen reduziert beziehungsweise zunehmend in die Fallbearbeitung und Beratung umgelenkt werden.
Zahlreiche andere Kommunen hatten zuletzt bereits darauf verzichtet, den Genesenenausweis zu versenden. Menschen, die von COVID-19 genesen sind, können das Zertifikat dennoch erhalten. Ausgestellt werden kann es durch Personen, die zur Durchführung oder Überwachung von Testungen berechtigt sind als auch nachträglich durch Ärzte oder Apotheker.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: iXimus auf pixabay
This post was last modified on 14. Juli 2022 12:32
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