Der Grund für den Verzicht ist, dass sich die Sätze für die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Niederschlagswassergebühr gegenüber 2022 nicht ändern. Daher bleiben auch die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gleich. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Gemeinde auf neue Bescheide und spart die Kosten dafür ein.
Zahlungspflichtige erhalten nur dann einen neuen Steuer- oder Gebührenbescheid, wenn sich Veränderungen ergeben.
Weitere Fragen zum Thema beantworten Miriam Rosenbaum unter Telefon 05407 888-223, Christof Kicker unter Telefon 05407 888-213 sowie Frank kleine Bornhorst unter Telefon 05407 888-232.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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