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FDP Wallenhorst lehnt Sondersteuer für noch unbebaute Grundstücke ab

Nach Ansicht der FDP Wallenhorst darf die Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes nicht zu einer Steuererhöhung führen. Eine Pressemitteilung der FDP.

„Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, dass sich Kommunen im Osnabrücker Land nun über die Hintertür neue und höhere Einnahmen sichert“, stellt FDP-Politikerin Barbara Bender fest. Die Spitzenkandidatin im Wahlbereich 4 für die Kreistagswahl fordert, dass die Gemeinden auch mit der neuen Grundsteuergesetzgebung bei einem aufkommensneutralen Hebesatz bleiben. Alle sollten deswegen Transparenz zeigen und den Hebesatz veröffentlichen, mit dem eine strukturelle Aufkommensneutralität sichergestellt wird. „Es ist eine Frage der Fairness, dass den Bürgerinnen und Bürgern mitten in der größten Wirtschaftskrise, die die Bundesrepublik je erlebt hat, keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden“, sagt Bender.

Kristina Kuhlmann als Kandidatin für Gemeinderat und Kreistag kann ihr nur beipflichten. Sie spricht sich deutlich gegen die sogenannte Grundsteuer C aus. Diese sieht eine besondere Besteuerung von Grundstücken vor, die noch unbebaut sind. Kuhlmann erklärt: „Eine solche Sondersteuer belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Diese werden es sich künftig nicht mehr leisten können, ihre Grundstücke zu halten, bis sie ihre Baupläne umsetzen können. Am Ende führt das zum Verkauf und zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Die Mittelschicht kann es sich schon jetzt kaum noch leisten, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch. Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auf Initiative der FDP hin wäre dann konterkariert, das darf nicht sein.“

M. St./pm, Foto: FDP Wallenhorst

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FDP Wallenhorst

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