Die Feuerwehr im Einsatz. Symbolfoto: Pixabay / lukasbecker
Dabei ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten. Wälder, Moore und Heidegebiete dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden und es ist verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen. Ausgenomen sind Fahrzeuge zur Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
B. Ri./pm, Symbolfoto: Pixabay / lukasbecker
Am Samstag, 27. September, findet der 2. Fußball-Tennis-Cup in Hollage statt. Anmeldungen sind in 2er…
Der Landkreis Osnabrück wird am Montag, 18. August 2025, verstärkt in der Gemeinde Wallenhorst die…
Mit über 3 Promille fuhr ein 65-Jähriger mit seinem Pkw am Donnerstagnachmittag zur Hollager Tankstelle.…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier