Die Einhaltung der Corona-Maßnahmen wurde von der Polizei in Stadt und Landkreis kontrolliert. Symbolfoto: cromaconceptovisual / Pixabay
Ziel und Zweck dieser Kontrollen war die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung der Maskenpflicht, der maximal zulässigen Personenzahl im privaten/öffentlichen Raum
und der Gastronomie. Ein Schwerpunkt der Kontrollen war zudem die Überprüfung der Sperrzeit für Gastronomiebetriebe, bei der erfreulicherweise nicht ein Verstoß festgestellt wurde. Bei diversen kleineren privaten und öffentlichen Ansammlungen wurden die Leute angesprochen und auf die Regelungen hingewiesen, zu größeren Verstößen kam es aber auch hier nicht. Insgesamt mussten 460 Personen ermahnt werden, weil sie nicht im erforderlichen Maße den Mund-Nasen-Schutz trugen, in unzulässiger Personenanzahl zusammenstanden oder sich nicht an den Mindestabstand gehalten haben.
In Absprache mit Stadt und Landkreis Osnabrück wurden diese Verstöße bislang mit einer mündlichen Verwarnung geahndet. Die große Mehrheit der Bürger hatte Verständnis für die
Kontrollen und sah deren Notwendigkeit ein. Nur in vier Fällen erhielten Unbelehrbare eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Polizei wird die Kontrollen fortsetzen. Bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen muss nun aber mit entsprechenden Bußgeldern gerechnet werden.
F. Ro. mit ots, Symbolfoto: cromaconceptovisual / Pixabay
This post was last modified on 27. Oktober 2020 15:33
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