Die Feuerwehr im Einsatz. Symbolfoto: Pixabay / Rico_Loeb
Die Tat ereignete sich zwischen 17.20 Uhr und 18 Uhr am Mittwoch während der Öffnungszeiten der Postenbörse. Unbekannte warfen vermutlich Feuerwerkskörper in den Papiermüll des Restpostenmarktes, der daraufhin Feuer fing. Die Feuerwehr löschte den Brand, sodass nach ersten Einschätzungen nur ein geringer Sachschaden an dem Container entstand. Die Polizei in Wallenhorst bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 05407 81790 zu melden.
Auch im Wallenhorster Ortsteil Hollage-Ost ist es in den vergangenen Tagen in den frühen Abendstunden immer wieder zum Zünden von Feuerwerkskörpern gekommen. Zu Schäden ist es nach Informationen unserer Redaktion bisher nicht gekommen. Grundsätzlich gilt: Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist gesetzlich geregelt und nur Volljährigen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0 Uhr und dem 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. Verstöße können in Niedersachsen mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden, die Verwendung von nicht zertifizierten Knallern (zum Beispiel „Polen-Böller“) sogar mit bis zu 50.000 Euro.
F. Ro. mit ots, Symbolfoto: Pixabay / Rico_Loeb
This post was last modified on 20. Januar 2018 14:19
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