Die Polizei im Einsatz. Symbolfoto: Jonas Augustin / Pixabay
Unter der Überschrift „Vorgerichtliche Mahnung“ werden Privatpersonen per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei aus München kontaktiert. Die Adressaten werden in den Schreiben aufgefordert, Zahlungen für einen angeblich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zu leisten, um weitere rechtliche Schritte abzuwenden.
Die Polizei Osnabrück warnt ausdrücklich davor, entsprechende Geldbeträge zu überweisen. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte Anzeige bei seiner zuständigen Polizeidienststelle am Wohnort oder im Internet unter onlinewache.polizei.niedersachsen.de erstatten.
Weiterführende Informationen der Rechtsanwaltskammer München unter bit.ly/3xh5BJp.
F. Ro. mit ots, Symbolfoto: Jonas Augustin / Pixabay
This post was last modified on 10. April 2022 14:42
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