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Anwendungshinweise für aktuelle Corona-Regelungen

Hygienevorschriften, Besuchsregelungen, Schließung von Einrichtungen: In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Allgemeinverfügungen und Verordnungen ergangen, mit denen die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Welche Geschäfte dürfen öffnen, darf ich Sport treiben und mit wem? Hier den Überblick zu behalten fällt nicht leicht. Der Landkreis Osnabrück hat nun Anwendungshinweise auf einen Blick zusammengestellt.

Diese beziehen sich vor allem auf die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April sowie die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen.

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Die Anwendungshinweise können hier aktualisiert als pdf-Datei eingesehen werden.

Neben der geltenden Landes-Verordnung wurden auf Ebene des Landkreises Osnabrück sogenannte Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen. Diese setzen die fachlichen Weisungen des Landes Niedersachsen um. Auch künftig wird das Land als auch der Landkreis auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Somit wird die Darstellung auf der Internetseite laufend fortgeschrieben, um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Die umfassende Liste der Anwendungshinweise ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern eine Schnellsuche im Dokument. In der Darstellung wird zudem darauf hingewiesen, wenn Regelungen des Landes noch einer rechtlichen Auslegung bedürfen und Anfragen zur Klärung an das Land gerichtet wurden.

Da es sich um eine Verordnung des Landes handelt, können die Auskünfte des Landkreises keine absolute rechtliche Verbindlichkeit beanspruchen. Sie sind aber nach bestem Wissen erarbeitet worden und bieten eine Orientierung bei der Anwendung der kontaktreduzierenden Maßnahmen und weiteren geregelten Anordnungen. Die Anwendungshinweise haben auch das Ziel, einen guten Teil des Informationsbedarfs in der Region „online“ abzudecken, damit die drei Telefon-Hotlines des Landkreises möglichst frei bleiben für die auf anderem Wege nicht zu klärenden Fragen. Hier noch einmal die Angaben zu den bekannten Hotlines:

Allgemeine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Betrieben und Einrichtungen insbesondere zu den normalen Dienstleistungen des Landkreises in der aktuellen Lage: 0541 501-0 (montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, donnerstags bis 17.30 Uhr und freitags bis 13 Uhr), E-Mail: info@lkos.de.

Medizinische Fragen von Betroffenen (Infotelefon Corona): 0541 501-1111 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Samstags und sonntags von 9 bis 13 Uhr), E-Mail: abstrich@lkos.de.

Anfragen von Unternehmen und Betrieben zu Entschädigungen und Unterstützung (Wirtschaftsförderung): 0541 501-2468 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr), E-Mail: corona@wigos.de.

H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: PIRO4D auf Pixabay

This post was last modified on 8. April 2020 20:46

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Landkreis Osnabrück

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