Anmeldung zur Einschulung in Wallenhorst. Symbolfoto: Didgeman / Pixabay
Familien, die kein Anschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpersonen sind Anja Stallkamp (Telefon 05407 888-525) und Renate Maronier (Telefon 05407 888-524).
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des Schuljahres 2026/2027 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. September 2026 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2026 gegenüber der Schule abzugeben ist. Eine Anmeldung muss dennoch zunächst erfolgen.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen grundsätzlich ebenfalls angemeldet werden. Über eine mögliche Rückstellung entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung einer schulärztlichen Stellungnahme.
wa/pm, Symbolfoto: Didgeman / Pixabay
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